Samstag, 28. Januar 2012
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Stellen Sie Rechtsfragen und lassen Sie sich online beraten. Auf allen Domains von Juracity finden Sie außerdem umfangreiche Informationen, Muster, Vorlagen zum Ausdruck und Download. Lesenswert und informativ zusammengestellt von den Juracity-Experten.  

 

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Juracity - Recht für Alle!

Juracity - Recht für Alle! ist eine von der Stiftung Warentest, ver.di, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Anwaltverein sowie vielen anderen Organisationen und Medien empfohlene Rechtsplattform im Internet.

 

Juracity- Recht für Alle! weist Ratsuchenden den Weg zum Rechtsexperten für ihr Problem; neue moderne Wege (Onlineberatung) erleichtern es, zu seinem Recht zu kommen; Rechtsanwälte können sich zeitgemäß präsentieren (Online-Profil, Weblog) und spezifische Interessengruppen werden verbunden durch die JuraCity-Communities.

 

Juracity - Recht für Alle! vereinigt jeden Monat weit mehr als 180.000 Besucher und mehr als 700.000 Seitenaufrufe (Page Impressions) auf seinen zahlreichen rechtlichen Themendomains, wobei bislang nur ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden juristischen Domains aus unserem Portfolio wirklich "online" ist.

 

Wollen Sie auf einer oder mehreren Internetseiten von Juracity - Recht für Alle für Ihr Unternehmen werben? Interessieren Sie sich für eine unserer Domains oder wollen Sie als Rechtsanwalt Teil eines bundesweiten Netzwerks von Experten aus allen Gebieten des Rechts werden? Aktuelle Mediadaten, Informationen zur Suchmaschinenrelevanz unserer Themen- domains sowie Anzeigenformate und Preise finden Sie auf dieser Seite.

 

Kontakt: werbung(at)juracity.de

Aktuelle Mediadaten

Entwicklung von Seitenaufrufen, Besuchen und Besucherzahlen in den Jahren 2005 - 2008 auf den Live-Seiten von Juracity:

 

Monat*

Unterschiedliche Besucher

Anzahl der Besuche

Page Impressions (PI)

Zugriffe

Nov 05

30.839

40.462

121.168

3.006.458

Nov 06

46.361

66.101

230.456

4.930.269

Nov 07

85.360

125.568

514.350

7.647.172

Nov 08

182.155

240.212

705.866

9.916.569

 

 

 

 

 

 * Auswertung mit AWStats

 

Ausgewählte Seiten (im November 08)*

Unterschiedliche Besucher

Anzahl der Besuche

Page Impressions (PI)

www.kuendigung.de

19.382

20.537

48.861

www.arbeitsvertrag.de

14.019

14.816

31.627

blog.juracity.de

28.020

30.077

40.944

 * Auswertung Google Analytics

 

Zahlen, Daten und Fakten: 

  • Der Juracity-Newsletter, der alle 14 Tage aktuelle Rechtsnachrichten verschickt, wird von mehr als 4500 Abonnenten gelesen.

 

Online-Werbung: Anzeigenformate und Preise

Online werben können Sie auf einer oder mehreren Seiten von Juracity - Recht für Alle! entweder durch standardisierte Werbeformen, wie z.B. klassische Banner, Skyscraper oder Layer (zu Formaten und Preisen vgl. Tabelle unten), die nach wie vor zu den beliebtesten Werbeformen im Netz zählen.


Online-Werbung bei Juracity


Zum Vergrößern Bild anklicken!
Werbeformen

Auf den Seiten von Juracity - Recht für Alle! können alle klassischen Online-Werbeformen geschaltet werden (zu möglichen Platzierungen vgl. Grafik links).

 

Möglich ist auch eine individuelle Werbung für Ihr Unternehmen z.B. in Form von Anzeigen in unserem Newsletter oder contentabhängigen Servicetexten auf unseren Seiten.

___________________________________________________ 

*) Weitere Werbemittel auf Anfrage.

**) TKP (CPM): Preis basierend auf der Zahl der (Banner-Einblendungen), die gebucht werden. Ein TKP (Tausend-Kontakt-Preis) von € 20 bedeutet, dass Sie 20 € bezahlen, wenn Ihre Anzeige (Banner etc.) 1.000 x eingeblendet wird. Bei Buchung durch Agenturen gewähren wir 15 % Agenturrabatt.

Aktuelle Interviews unserer Experten

Kostüme, Party, Alkohol: An Karneval geht es überall ein bisschen lockerer zu – auch im Job. Was ist erlaubt, und wo sind die Grenzen beim Feiern am Arbeitsplatz?

[zum Volltext und Audio-Podcast auf wdr2.de ...]



Auch wenn das ganze Rheinland Kopf steht und die Arbeit fast flächendeckend ruht, gilt diese Auszeit längst nicht für den Rest der Republik. "In Köln ist das die normative Kraft des Faktischen", sagt Rechtsanwalt Felser. "Ansonsten gilt, dass weder Rosenmontag noch der Dienstag gesetzliche Feiertage sind." Wer also der Arbeit einfach fernbleibt, riskiert die Kündigung. Und auch Karnevalsfeiern im Betrieb werden meist nicht gern gesehen. Vor allem dann, wenn schon vormittags die Korken knallen. Auch der Brauch, zu Weiberfastnacht an diesem Donnerstag die Krawatte des Chefs abzuschneiden, wird r

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Auch für Narren gelten Benimmregeln: Früher galt Karneval nicht gerade als eine Hochphase des guten Benehmens. Doch diese wilden Zeiten sind vorbei. Denn Etikettetrainer und andere Experten äußern sich mittlerweile detailliert dazu, wie man sich an den tollen Tagen richtig verhält.

[zum Volltext auf fnp.de ...]



Ein "Bützje" (Küsschen) in Ehren, kann keiner verwehren - für Narren im Straßenkarneval mag Kussfreiheit selbstverständlich sein. Doch auf firmeninternen Fastnachtfeiern ist Vorsicht geboten. "Kollegen gegen deren Willen zu küssen, stellt auch zum Karneval eine sexuelle Belästigung dar", sagt Michael Felser, Anwalt für Arbeitsrecht und Karnevalsexperte in Brühl. Und die kann arbeits- und strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

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Zoff um den Urlaub – Welche Spielregeln müssen bei der Urlaubsplanung beachtet werden? Beitrag von Uwe Bettendorf mit einem Interview von Rechtsanwalt Michael W. Felser.